Die
zehn grundlegenden Rechte des Kindes
(gemäss UNO
Kinderrechtskonvention mit insgesamt 54 Artikeln)
Kinderrechte
weisen auf die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern
hin. Sie sind in der Öffentlichkeit (selbst bei Kinder
und Jugendlichen) relativ wenig bekannt. Sie bekannter zu
machen und Kinderrechtsverletzungen im eigenen Umfeld und
weltweit aufzudecken und zu beseitigen sind wichtige Ziele
im Rahmen der Menschenrechtsarbeit.
Auszug/Zitat: Institut
für Friedenspädagogik Tübingen e.V.
/ Brot für die Welt (Hrsg.): Global Lernen, Ausgabe
1/1996, S. 3, ergänzt.
Du hast das Recht auf
Gleichbehandlung
und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Rasse,
Religion, Herkunft und Geschlecht |
Einen
Namen und eine Staatszugehörigkeit |
Gesundheit
|
Bildung
und Ausbildung |
Freizeit,
Spiel und Erholung |
Dich
zu informieren, mitzuteilen, gehört zu werden und
dich zu versammeln |
Privatsphäre
und eine Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und
des Friedens |
Sofortige
Hilfe bei Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor
Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
|
Eine
Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
|
Betreuung
bei Behinderung |
Übrigens
gibt es die Allgemeine Erklärung der Rechte des Kindes
seit dem 20. November 1959. Am 20. November 1989 trat die
UNO Kinderrechtskonvention in Kraft. Die Schweiz hat die
Konvention 1997 als zweitletztes europäisches Land
unterschrieben. Das heisst, sie hat sich dazu bereit erklärt,
dafür zu sorgen, dass diese Konvention in der Schweiz
bekannt und für deren Umsetzung gesorgt wird.
Möchtest du die Kinderrechtskonvention in ihrer ganzen
Länge oder in deiner Muttersprache nachlesen? Hier
findest du sie in Deutsch und unter www.unicef.org
in
58 Sprachen.
Interessierst
du dich für die rechtliche bzw. gesetzliche Ausgangslage
in der Schweiz? Dann klicke hier |