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Aktuelle Projekte - www.holdirhilfe.ch - Die Rechte des Kindes

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Die zehn grundlegenden Rechte des Kindes
(gemäss UNO Kinderrechtskonvention mit insgesamt 54 Artikeln)

Kinderrechte weisen auf die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern hin. Sie sind in der Öffentlichkeit (selbst bei Kinder und Jugendlichen) relativ wenig bekannt. Sie bekannter zu machen und Kinderrechtsverletzungen im eigenen Umfeld und weltweit aufzudecken und zu beseitigen sind wichtige Ziele im Rahmen der Menschenrechtsarbeit.
Auszug/Zitat:
Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V. / Brot für die Welt (Hrsg.): Global Lernen, Ausgabe 1/1996, S. 3, ergänzt.

Du hast das Recht auf

Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft und Geschlecht
Einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
Gesundheit
Bildung und Ausbildung
Freizeit, Spiel und Erholung
Dich zu informieren, mitzuteilen, gehört zu werden und dich zu versammeln
Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
Sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
Eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
Betreuung bei Behinderung

Übrigens gibt es die Allgemeine Erklärung der Rechte des Kindes seit dem 20. November 1959. Am 20. November 1989 trat die UNO Kinderrechtskonvention in Kraft. Die Schweiz hat die Konvention 1997 als zweitletztes europäisches Land unterschrieben. Das heisst, sie hat sich dazu bereit erklärt, dafür zu sorgen, dass diese Konvention in der Schweiz bekannt und für deren Umsetzung gesorgt wird.
Möchtest du die Kinderrechtskonvention in ihrer ganzen Länge oder in deiner Muttersprache nachlesen?
Hier findest du sie in Deutsch und unter www.unicef.org in 58 Sprachen.

Interessierst du dich für die rechtliche bzw. gesetzliche Ausgangslage in der Schweiz? Dann klicke hier
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